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Neue Solidarität
Nr. 2, 14. Januar 2021

Trumps Begnadigung von Assange bleibt dringend notwendig

Die britische Richterin Vanessa Baraitser hat am 4. Januar den Antrag auf Auslieferung des WikiLeaks-Gründers Julian Assange an die USA mit der Begründung abgelehnt, er sei psychisch krank und es bestehe die Gefahr, daß er in einem US-Gefängnis Selbstmord begehe.

Assanges Unterstützer begrüßten diesen Sieg, auch wenn die Richterin die Spionagevorwürfe des US-Justizministeriums gegen ihn nicht zurückwies und sogar andeutete, daß er auch nach britischen Gesetzen wegen Geheimnisverrats angeklagt werden könnte. Der Chefredakteur von WikiLeaks Kristinn Hrafnsson merkte an, dies sei „ein Tag mit einem Sieg für Julian Assange“, aber nicht unbedingt für den Journalismus. „Seien wir vorsichtig mit unserer Siegesfeier. Wie Stella sagte, wird der Kampf nicht vorbei sein, bis Julian nach Hause gehen und mit ihr und den Jungs sein kann“ – gemeint sind Assanges Verlobte Stella Moris und die kleinen Kinder des Paares.

Tatsächlich verweigerte Richterin Baraitser bei einer weiteren Anhörung am 6. Januar Assange eine Freilassung gegen Kaution, mit dem Argument, die US-Regierung könne noch Berufung gegen ihre Entscheidung vom 4. Januar einlegen, und aufgrund des internationalen Unterstützernetzwerks von Assange bestünde erhöhte Fluchtgefahr.

Alle Beteiligten sind sich darüber im klaren, daß eine vollständige Begnadigung durch Präsident Donald Trump der einzige Weg ist, um Assanges körperlichen und geistigen Verfall, der die überraschende Ablehnung der Auslieferung verursachte, zu beenden. Tatsächlich ist dieser Zustand selbst die Folge der Haftbedingungen, unter denen Assange in Großbritannien im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh festgehalten wird und die vom Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Folter, Nils Melzer, im Mai 2019 als schwere psychologische Folter bewertet wurden.

eir