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Neue Solidarität
Nr. 12, 20. März 2013

Französischer Staat schikaniert erneut Jacques Cheminade

Das französische Innenministerium hat den größten Teil der Wahlkampfkostenerstattung für Jacques Cheminade konfisziert.

In einem beispiellosen Akt hat die französische Regierung verfügt, 172.000 Euro der insgesamt 249.000 Euro Wahlkampfkostenerstattung aus dem Präsidentschaftswahlkampf des vergangenen Jahres, die Jacques Cheminade zugesprochen worden waren, einzubehalten. Die Nationale Kommission für die Wahlkampfabrechnungen und politischen Finanzen, die die Wahlkampfausgaben der Kandidaten prüft, hatte seine Wahlkampfkostenabrechnung als korrekt anerkannt und ihm eine Erstattung von 249.000 Euro bewilligt. Aber noch bevor das Geld an Cheminade ausbezahlt wurde, intervenierte das Innenministerium und konfiszierte 172.000 Euro davon als „Entschädigung“ für die 150.000 Euro, die Cheminade 1995 als Wahlkampfkostenvorschuß erhalten hatte, plus 22.000 Euro an Zinsen und Gebühren. Damit verbleiben dem Kandidaten nur 77.000 Euro, die nicht ausreichen, um seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem jüngsten Wahlkampf nachzukommen. (Der größte Teil seiner Ausgaben wurde von der Solidarité et Progrès vorgelegt, der von Cheminade 1996 gegründeten Partei.)

Die Regierung stützt sich dabei auf die Entscheidung des Verfassungsrates vom Oktober 1995, Cheminade die Erstattung der damaligen Wahlkampfkosten vorzuenthalten, mit der abwegigen Begründung, zinslos gewährte Kredite von Privatpersonen seien nicht als Kredite, sondern als Wahlkampfspenden zu betrachten.

Die Entscheidung ist in dreierlei Hinsicht ein Skandal:

Erstens heißt es im französischen Zivilgesetzbuch ausdrücklich, daß Kredite mit oder ohne Zins gewährt werden können. Die Richter des Verfassungsrates ignorierten also die geltenden Gesetze, als sie Cheminade unter diesem Vorwand seinen Rechtsanspruch vorenthielten.

Zweitens segneten dieselben Richter damals die Wahlkampfkostenabrechnungen zweier großer Präsidentschaftskandidaten ab - die des früheren Premierministers Edouard Balladur und die des Wahlsiegers Jacques Chirac -, obwohl sie wußten, daß diese Abrechnungen falsch waren. Balladur hatte ohne nachvollziehbare Begründung in sein Wahlkampfkonto 10 Millionen Franc in bar einzahlen lassen, was vollkommen illegal ist. Gegen ihn und seinen damaligen Wahlkampfmanager Nicolas Sarkozy laufen derzeit deshalb mehrere Ermittlungsverfahren. Man vermutet, daß das Geld für diese Bareinzahlungen aus Schmiergeldern für die Vergabe großer Staatsaufträge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fregatten und U-Booten an Saudi-Arabien (Sawari II-Auftrag) und Pakistan (Agosta-Auftrag) stammt. Cheminade hatte diese Waffengeschäfte schon 1996 angeprangert.

Drittens hat Roland Dumas, Mitterrands früherer Außenminister, der damals den Verfassungsrat leitete, am 4. Mai 2011 in einem Interview im nationalen Fernsehsender France-2 zu der Entscheidung des Rates von 1995 öffentlich erklärt, Chirac und Balladur seien in der Art und Weise, wie sie ihre Wahlkampfkostenabrechnungen erklärten, „schlau“ gewesen, im Gegensatz zu Cheminade, der eben „nicht schlau“ gewesen sei. Wenn „Schlauheit“ das entscheidende Kriterium für eine juristische Entscheidung ist, dann kann man nicht mehr von einem Rechtsstaat reden. Zwei der Richter des Verfassungsrates von 1995 haben inzwischen öffentlich erklärt, daß sie von Roland Dumas hereingelegt wurden und daß sie sich für ihr damaliges Verhalten schämen.

Verfassungsbeschwerde

Um den Fall besser zu verstehen, sollte man folgendes wissen. In Frankreich erstattet der Staat den Kandidaten sämtliche Wahlkampfkosten bis zu einer Obergrenze, die sich danach richtet, welchen Stimmenanteil sie bei der Wahl erreichen, sofern diese Ausgaben bestätigt werden und nicht durch Spenden, sondern durch Kredite finanziert wurden. Cheminade war in seinen beiden Präsidentschaftswahlkämpfen 1995 und 2012 der Kandidat, der am wenigsten für seinen Wahlkampf ausgegeben hat. Die anderen Kandidaten finanzierten ihre Wahlkämpfe in der Regel über Bankkredite - sogar die „offiziellen“ linksextremen und rechtsextremen Kandidaten. Da Cheminade in Frankreich aber als entschiedener Befürworter eines Glass-Steagall-artigen Trennbankensystems und eines Verbots spekulativer Bankpraktiken bekannt ist, war natürlich keine Bank bereit, ihm irgendwelche Kredite für seinen Wahlkampf zu geben. Deshalb konnten die Kredite für seinen Wahlkampf nur von einer Partei kommen, da andere Formen von Kredit, etwa von Privatpersonen oder Firmen, untersagt sind.

Nun hat das Innenministerium, obwohl alles, was wir hier berichtet haben, in Frankreich allgemein bekannt ist, beschlossen, Cheminade das Geld, das ihm für seinen Wahlkampf von 2012 zusteht, unter Berufung auf seinen angeblichen „Fehler“ von 1995 vorzuenthalten.

Das juristische Problem ist, daß es anders als z.B. bei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten gegen eine Entscheidung des Verfassungsrates keine Berufungsmöglichkeit gibt, auch wenn jedermann weiß, daß sie verwerflich war. Daher kann das Innenministerium sich darauf berufen, nur das damalige Urteil zu vollziehen.

Trotzdem ist die Art und Weise, wie das Geld von Cheminade eingetrieben wurde, fragwürdig. Cheminades Anwälte haben daher einen Eilantrag zur Feststellung der Verfassungsmäßigkeit gestellt, um prüfen zu lassen, ob das Gesetz von 1962, auf dessen Grundlage die Entscheidung von 1995 gegen Cheminade gefällt wurde, überhaupt verfassungskonform ist. Diese Möglichkeit steht seit kurzem jedem Bürger offen, und das Gesetz von 1962 wurde schon 2006 geändert, um es mit dem Recht in Übereinstimmung zu bringen, jedes Gerichtsurteil, also auch die Entscheidungen des Verfassungsrates, in einem Berufungsverfahren überprüfen zu lassen. Aber 1995 konnte Cheminade dies noch nicht tun.

Nun hat das Innenministerium das Cheminade zustehende Geld konfisziert, obwohl diese beiden Gerichtsverfahren derzeit noch laufen. Das Berufungsgericht für Verwaltungsangelegenheiten, das über die beiden Klagen schon im letzten Jahr hätte entscheiden sollen, zögert seine Urteile immer noch hinaus.

Politische Gegenoffensive

Die ganze Affäre stinkt offensichtlich zum Himmel. Viele Abgeordnete, Senatoren und politisch verantwortliche Persönlichkeiten haben dies auch ganz offen gesagt, zum Teil sogar öffentlich, etwa in Reden vor der Nationalversammlung und dem Senat. Deshalb muß, während die juristischen Schritte gegen das Vorgehen der Regierung weiterlaufen, die Debatte auch auf die politische Ebene gehoben werden.

Jacques Cheminade und seine Partei Solidarité et Progrès haben daher eine politische Gegenoffensive an zwei Flanken in Gang gesetzt:

Eine zentrale Funktion in dieser Kampagne haben die Internetseiten der Partei www.solidariteetprogres.org und die Zeitung Nouvelle Solidarité, die Petition selbst läuft über eine besondere Internetseite für Petitionen, change.org.

Vom Beginn dieser Offensive an reagierten Cheminades Unterstützer sehr gut auf die Bitte nach Spenden. Die Petition hatten schon nach wenigen Tagen rund 1500 Personen unterzeichnet, darunter mehrere Bürgermeister und bekannte Persönlichkeiten wie z.B. der Sohn von Patrice Lumumba, des ersten freigewählten (und später ermordeten) Präsidenten der Republik Kongo.

Christine Bierre von Solidarité et Progrès erklärte dazu: „Wir sind überzeugt, daß dies - inmitten einer schweren moralischen und wirtschaftlichen Krise - der richtige Moment ist, um die Öffentlichkeit in Frankreich anzusprechen. Wir spielen nicht das Opfer, sondern bitten um Unterschriften für die Petition und Spenden, um unseren Einfluß auszuweiten, um den notwendigen Paradigmenwandel herbeizuführen. Wir sind in Frankreich sichtbarer und bekannter denn je. Unser Ziel ist, Zehntausende Unterschriften zu sammeln, die zunächst von französischen Staatsbürgern kommen müssen. Später werden wir über eine internationale Kampagne entscheiden... Die Lage ist reif, man kennt uns überall als die ,Glass-Steagall-Leute’. Mobilisieren wir, um die Früchte unserer Arbeit zu ernten!“

cbi