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Neue Solidarität
Nr. 1-2, 8. Januar 2014

Urteil gegen NSA-Überwachungsapparat könnte Maßstab setzen

Am 16. Dezember erließ der US-Bundesbezirksrichter Richard Leon eine vorläufige Verfügung gegen die National Security Agency (NSA) wegen der Verletzung des 4. Verfassungszusatzes, der unrechtmäßige Durchsuchung und Beschlagnahme verbietet. Leon setzte die Durchführung allerdings aus, um der Regierung die Möglichkeit zur Berufung zu geben.

Wie heikel der Fall ist, zeigte sich daran, daß der Richter nur über die beiden spezifischen vorliegenden Fälle urteilte; er untersagte der NSA und Verizon Communications weitere Aktivitäten gegen die Bürgerrechtsorganisation Judicial Watch. Er urteilte auch nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Geheimgerichte, die auf der Grundlage des Gesetzes zum Abhören in der Auslandsaufklärung (FISA) geschaffen worden waren, mit dem Argument, er sei dafür nicht zuständig.

Leon kritisierte jedoch „die fast schon Orwellsche Technik, die es dem Staat ermöglicht, die Metadaten jedes Telefonbenutzers in Amerika zu speichern und zu analysieren“.

Die Regierung Obama und die NSA argumentieren immer, die Erfassung der Daten sei für die Bekämpfung des Terrorismus notwendig, doch sie können bis heute keinen einzigen konkreten Beweis dafür erbringen. Selbst der von Präsident Obama eingesetzte Untersuchungsausschuß mußte das bestätigen.

Edward Snowden begrüßte in einer vom Journalisten Glenn Greenwald verbreiteten Erklärung Leons Urteil: „Ich handelte aus der Überzeugung heraus, daß die Massenüberwachungsprogramme der NSA einer Überprüfung auf ihre Verfassungsmäßigkeit nicht standhalten würden und daß die amerikanische Öffentlichkeit die Chance haben sollte, diese Fragen von öffentlichen Gerichten entschieden zu sehen. Heute stellte sich ein von einem Geheimgericht autorisiertes Geheimprogramm bei Tageslicht als eine Verletzung der Rechte der Amerikaner heraus. Es ist das erste von vielen.“

Mit der wachsenden Empörung über die Polizeistaatsmethoden der NSA erhält Snowden Gelegenheit, sich in bedeutenden Foren zu äußern. In einem Artikel der Washington Post vom 24. Dezember, der auf einem Interview mit dem Journalisten Barton Gellman von Anfang Dezember beruhte, betont Snowden, er habe in keiner Weise seinen Eid auf die Verfassung verletzt. Dies hätten vielmehr NSA-Direktor Keith Alexander und Geheimdienstchef James Clapper getan, die außerdem den Kongreß über die Überwachungsprogramme belogen.

Snowden verglich die NSA-Programme mit den pauschalen Ermächtigungen der Briten zu Durchsuchungen im kolonialen Amerika und stellte fest: „Als es das letztemal vorkam, war das für uns der Anlaß zu einem Krieg.“

In einer Botschaft an das britische Volk am Weihnachtstag auf Channel 4 der BBC sagte Snowden, die Überwachungstechnik, die George Orwell in seinen Werken beschreibt, „ist nichts, verglichen mit dem, was wir heute haben“.

Der amerikanische Wayne Madsen Report vom 5. Dezember, der teilweise von Voice of Russia zitiert wurde, hatte indes berichtet, Agenten der britischen Botschaft in Moskau versuchten verzweifelt, Snowdens Aufenthaltsort herauszufinden, um ihn nach Großbritannien zu entführen. Man darf dabei nicht vergessen, daß die Spähprogramme der britischen GCHQ im Ausmaß denen der NSA und anderer US-Agenturen entsprechen.