|
|
Jeder kann im Internet nachlesen, daß die maximal zulässige Arbeitsplatz-Konzentration in der Schweiz bei 6 Milligramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter liegt, das sind 6000 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Nun sagen Fach-Politiker, daß Arbeitsplatz-Grenzwerte für gesunde Arbeiter gelten, Alte, Kranke, Asthma gefährdete Kinder, Schwangere und so weiter seien viel anfälliger und müßten viel besser geschützt werden. Wie viel genau, wisse niemand. Deshalb dürfe das Vorsorgeprinzip angewandt werden. Es gestattet, sich am technisch Machbaren zu orientieren. Und das wird von Automodell zu Automodell immer besser. Die Emissionen und Grenzwerte sinken und sinken. Die Luft in den westlichen Städten wird besser und besser. Obwohl immer mehr Menschen mit Autos in die Städte strömen trotz steigender Mieten.
Leider wird die Öffentlichkeit, man könnte sagen, wie so oft, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. Oder klärt jemand auf, warum der NO2-MAK-Wert in der Schweiz der Höchste der Welt ist und welche Arbeitsplätze untersucht wurden? Das waren die schweizerischen Küchen mit Gasherd. Und in der Schweiz ist es nicht verboten, daß Schwangere oder Asthma gefährdete Kinder die Küche betreten, wenn dort mit Gas gekocht wird. Weltweit wird viel mit Gas gekocht und trotzdem leben weltweit die Menschen immer länger und immer gesünder.
Das Vorsorgeprinzip darf rechtlich nur angewandt werden, wenn etwas auf empirischer Grundlage nicht sicher abgeschätzt werden kann. Bei NO2 ist die Abschätzung empirisch gesichert, auch für Schwangere und Asthma kranke Kinder. Die Umweltmediziner wissen das und sie sagen das auch öffentlich (zum Beispiel im Hanauer Anzeiger vom 17. Februar 2018 unter der Überschrift: „Verbot medizinisch nicht begründbar“).
Daher sollte nicht die Bundesrepublik angeklagt werden, sondern die EU-Kommission! Im Gegensatz zur Bundesregierung hat die EU-Kommission keine demokratische Legitimation. Der verantwortliche EU-Kommissar stammt aus Malta und ist Agrar- und Bau-Ingenieur. Er hat aber diese Berufe nie ausgeübt. Er begann seine Laufbahn gleich als Gewerkschaftssekretär und setzte sie in der maltesischen Arbeiterpartei erfolgreich fort. Es darf davon ausgegangen werden, daß er keine eigene Erfahrung über das hat, worüber er entscheidet. Seine Behauptung, es gäbe wegen der schlechten Stadtluft 400.000 vorzeitige Tote, ist empirisch schlicht falsch.
Ganz grundsätzlich, was die Oxide des Stickstoffs betrifft, so ist deren gesundheitliche Wirkung insgesamt ganz gut bekannt. Das gilt auch für das toxischste, das Stickstoffmonoxid. Weil Stickstoffmonoxid der Neurotransmitter der berühmten „Blauen Pillen“ für den Mann ist, ist seine humane Biochemie bis in alle denkbaren Einzelheiten aufgeklärt. Ähnlich ist es beim Distickstoffmonoxid. Es wird auch heute noch in vielen Arztpraxen als Kurzzeitnarkotikum eingesetzt, gerade auch bei Kindern, die es seit eh und je als „Lachgas" inhalieren.
Dr. Gerhard Stehlik, Hanau