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Neue Solidarität
Nr. 44, 31. Oktober 2019

Erfinder der Schwarzen Null will sie wieder abschaffen – für’s Klima

Der „Architekt der deutschen Schuldenbremse“, Christian Kastrop, erklärt in einem Interview mit der Financial Times (FT) vom 24. Oktober, es sei an der Zeit, die „Schwarze Null“, also das Ziel des ausgeglichenen Staatshaushalts, aufzugeben und ein staatliches Großprogramm für Klimainvestitionen zu starten. Dazu sei eine Verfassungsänderung notwendig, um die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse zu beseitigen.

Dabei hatte Kastrop zu deren Schaffung selbst maßgeblich beigetragen. Er leitete früher die Abteilung für wirtschaftspolitische Studien der OECD und war Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen unter Finanzminister Wolfgang Schäuble. Heute ist er Leiter des Programms „Europas Zukunft“ bei der Bertelsmann Stiftung.

In der FT heißt es: „Herr Kastrop forderte eine mit privaten und öffentlichen Geldern ausgestattete Investitionsagentur in Höhe von mehreren Milliarden Euro, die Mittel auf den Kapitalmärkten beschaffen und zur Modernisierung der deutschen Wirtschaft einsetzen könne.“ Sie zitiert Kastrop: „Bei so niedrigen Zinsen gibt es definitiv ein Argument für die Schaffung eines Zukunftsfonds, der in Dinge wie Klimaschutz, Infrastruktur und digitale Technologie investiert.“

Die FT kommentiert: „Herr Kastrop sagte, der zukünftige Fonds könne als privates Unternehmen strukturiert werden, an dem der deutsche Staat eine große Minderheitsbeteiligung hält... ,Mit dem Staat als Aktionär werden die Fremdkapitalkosten auf ein Minimum reduziert’, sagte er.“

Dejà vu? O ja! Erinnern Sie sich an Hjalmar Schachts Mefo-Wechsel, mit denen Hitlers Aufrüstung finanziert wurde?

Auch andere Ökonomen wie Michael Hüther und Marcel Fratscher sind laut FT dafür, die Schuldenbremse und die Schwarze Null abzulösen. Kastrop argumentiert, sein System der Schuldenbremse habe funktioniert, weil es die Politiker „disziplinierte“, aber nun sage er, „daß er jetzt eine Lockerung der Schuldenbremse befürworte, indem man sie mit Deutschlands Schuldenstand im Verhältnis zum BIP verbindet... Diese Verknüpfung würde bedeuten, daß ,wenn die Schuldenquote unter 50% fällt, die Grenze für die Neuverschuldung von 0,35 auf beispielsweise 0,7 oder sogar 1,0% steigen könnte’, sagte er. Ebenso könnte bei einer erneuten Erhöhung der Schuldenquote die bisherige Grenze von 0,35% wiederhergestellt werden.“

Das Problem dabei? „Herr Kastrop räumte ein, daß die deutsche Verfassung geändert werden müßte, um die Schuldenbremse zu ändern – ein hochkomplexer Prozeß, der Zwei-Drittel-Mehrheiten in beiden Kammern des deutschen Parlaments erfordert.“

eir