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Aus der Neuen Solidarität Nr. 28/2008

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Trotz Hungerkrise: EU will Pflanzenschutzmittel verbieten

Am 23. Juni beschloß die EU neue Auflagen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und sorgte damit für eine weitere Verschärfung der Lebensmittelkrise. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem 10-20% der US-Getreide- und Sojabohnenernte durch die Flutkatastrophe im mittleren Westen vernichtet wurden und Australien unter dem Druck der WTO seine Weizenproduktion reduziert.

Die EU-Agrarminister haben sich auf strengere Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel geeinigt, deren Umsetzung nach Auffassung der italienischen Denkfabrik Nomisma die Erträge von z.B. Weizen um bis zu 30% reduzieren könnte. Deren Experten warnen, daß es bei Kartoffeln zu Totalausfällen der Ernten kommen kann, wenn Landwirte nicht mehr mit verschiedenartigen Pestiziden auf Krankheiten reagieren können. Oft ist es nur durch den gleichzeitigen Einsatz mehrerer Wirkstoffe möglich, Resistenzen von Krankheitserregern zu verhindern. Europa würde bei einer derartigen Krisenentwicklung vom Nahrungsmittelexporteur zum Importeur.

Unabhängig von den tatsächlichen Risiken sollen in Zukunft Wirkstoffe verboten werden, die als „potentiell gefährlich“ gelten. Irland, Ungarn, Rumänien und Großbritannien stimmten gegen die Auflagen. Sie wiesen mit Recht darauf hin, daß diese zur Reduzierung der Ernten führen und die Entscheidung angesichts der gegenwärtigen weltweiten Nahrungsmittelkrise falsch sei. Der Beschluß geht jetzt an das Europaparlament, wo die Mehrheit für noch restriktivere Regulierungen ist.

Auch die Europäische Vereinigung für Pflanzenschutz (ECPA) veröffentlichte eine Stellungnahme gegen den EU-Beschluß und verlangte eine unabhängige Studie zu den Folgen dieser Verordnung, die ihr zufolge offensichtlich sind: steigende Nahrungsmittelpreise und mehr Importe.

Am 28. April hatte EIR Andy Leadbeater, den Vorsitzenden des Aktionskomitees gegen Fungizidresistenz (FRAC), interviewt, der das Problem auf den Übergang vom bisherigen Ansatz, der auf Schutz durch „Einschätzung des Risikos“ für die Gesundheit der Konsumenten beruht, zu einem Ansatz, der die „Gefahr an sich“ zur Grundlage nimmt, zurückführte. Um dies zu erläutern, nannte er das Beispiel des elektrischen Stroms. Strom sei gefährlich, denn man könne sterben, wenn man die Drähte berührt. Aber es wird für einen ausreichenden Schutz durch Isolierung etc. gesorgt, so daß das Risiko so weit reduziert wird, daß eine breite Nutzung des Stroms möglich ist. Nach dem auf „Gefahr an sich“ beruhenden Ansatz müßte jedoch die Nutzung des Stroms generell untersagt werden.

Im Fall von Pestiziden müßte nach diesem Ansatz der Gebrauch jeder Substanz, die für den Menschen gefährlich ist, wenn er sie direkt aufnimmt, untersagt werden, unabhängig davon, ob es im Ernteprodukt oder nach der Verarbeitung zum Konsumartikel keine, unbedeutende, oder noch erhebliche Rückstände gibt.

Ein extremes Beispiel hierfür sei die Kartoffel, die dann keinen Schutz mehr gegen die gefährliche Spätfäule (Phytosphora Infestans) hätte, jene Krankheit, die die berüchtigte Kartoffel-Hungersnot in Irland 1846-1850 ausgelöst hatte. Weizen könnte schutzlos gegen Septoria werden, das bis zu 40% der Ernten zerstören könne, und es blieben auch nur sehr wenige Möglichkeiten, die Olivenbäume in den Mittelmeerländern vor Parasiten zu schützen.

            eir

 

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