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Neue Solidarität
Nr. 39, 26. September 2012

EU: Ominöse Bankenunion statt Bankentrennung

Unter dem Druck von Wirtschaft und Öffentlichkeit sieht sich die EU-Kommission gezwungen, einen Plan für den Umgang mit „systemrelevanten“ Finanzinstituten vorzulegen, der angeblich ein Vorschlag für Bankentrennung sein soll. Der Plan wurde von einer Kommission, die EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier vor mehreren Monaten einrichtete, unter dem Vorsitz des finnischen Zentralbankchefs Erkki Liikanen ausgearbeitet und soll Anfang Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Hier wurde sozusagen ein Wolf beauftragt, die Schafe zu hüten. Liikanen sitzt nämlich selbst im EZB-Rat und gehört somit zum engeren Kreis der Institution, die das System der Schattenbanken, dessen Schicksal durch eine Glass-Steagall-Bankentrennung besiegelt wäre, schützen soll.

Soweit bisher bekannt, handelt es sich bei dem Plan um einen zahnlosen Kompromiß ähnlich den Vorschlägen der Vickers-Kommission in England, wo keine echte Trennung zwischen Geschäfts- und Investmentbanken, sondern nur eine Grenze für das Investmentgeschäft von Geschäftsbanken festgelegt wird. In der Praxis würde das nie funktionieren.

Gleichzeitig treiben EU-Kommission und EZB ihren eigentlichen Plan, nämlich die Rettung der Zockerbanken durch eine „Bankenunion“, weiter voran. Dazu soll ein europaweiter Einlagensicherungsfonds gehören, über den gesunde Geldinstitute kranke Banken stützen würden - genau das Gegenteil von Glass-Steagall.

Bei seinem Auftreten vor dem Europaparlament am 12. September wurde Kommissionspräsident Barroso deswegen vom österreichischen Abgeordneten Hans-Peter Martin zur Rede gestellt: Barroso habe viel von den Banken gesprochen, aber nichts zum Thema „Too big to fail“ gesagt. Viele Europäer seien überzeugt, wenn man nicht die Banken verkleinere und Investment- von Geschäftsbanken trenne, dann werde die EU bald selbst nicht mehr zu groß zum Scheitern sein. Martin schrieb dazu auf seiner Webseite: Barroso „reagierte heute unmittelbar auf meine Rede im EU-Plenum. Doch erneut wich er bei dieser so zentralen Frage aus und sprach nur von beabsichtigten allgemeinen Regulierungen. Das verstärkt unter Bürgern die wachsende EU-Vertrauenskrise.“

Ganz im Gegensatz hierzu warnen mehrere Mitglieder des Schweizer Ständerates: Wenn uns die nächste Krise trifft, brauchen wir ein Glass-Steagall- bzw. Trennbankensystem. Die Abgeordneten nutzten die Plenarsitzung am 13. September - in der über das sog. „Too big to fail“-Gesetz debattiert wurde, das die Mindestkapitalanforderung für die Banken verschärfen soll -, um zu erklären, daß dies noch lange nicht ausreiche. Neue Anträge zu dem Gesetz waren jedoch nicht zugelassen.

Thomas Minder, der als Unabhängiger in den Ständerat gewählt wurde, aber mit der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei zusammenarbeitet, erklärte, das Hauptziel könne mit dem vorliegenden Bundesbeschluß nicht erreicht werden: „Er regelt die Eigenmittel, nicht aber die Auswirkungen eines allfälligen Konkurses, insbesondere die Auswirkungen auf die KMU-Landschaft1 und uns Schweizer Bürger. Was es bräuchte, wäre die Einführung eines Trennbankensystems à la Glass-Steagall Act. Diese amerikanische Gesetzgebung erzwang 1932 nach der Großen Depression eine institutionelle Trennung zwischen dem Einlagekreditbusineß und dem Wertpapiergeschäft oder, im Busineßjargon ausgedrückt, zwischen dem Investmentbanking und dem Commercial Banking.“ Minder weist auf einen Antrag zum Trennbankensystem hin, den er unterstützen werde: „Schon bald dürfen wir uns nochmals mit dem Trennbankensystem auseinandersetzen, denn die Motion 11.3857 ist in der Pipeline. Ich werde sie unterstützen, denn nach meiner Analyse genügen die ,Too big to fail’-Vorlage und diese Anlagevorschriften nicht, sie gehen für mich eindeutig zu wenig weit.“ Dieser Trennbankenantrag kommt von der Fraktion der Grünen.

Der neugewählte Sozialdemokrat Paul Rechsteiner warnte in seinem Beitrag zur Plenardebatte, die Kapitalanforderungen des neuen Gesetzes lägen „weit unterhalb von dem, was es damals [2008] gebraucht hätte, um die UBS zu retten.“ Das Gesetz beseitige nicht „die Großrisiken für die Schweizer Volkswirtschaft und auch für den Staat Schweiz.“ Rechsteiner machte zwar keine konkreten Gegenvorschläge, erklärte jedoch, es seien „weitere entschiedene Bemühungen, die Risiken zu verkleinern“ notwendig.

eir


Anmerkung

1. KMU = Kleine und Mittlere Unternehmen.