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Neue Solidarität
Nr. 46, 14. November 2012

Griechischer Rechnungshof: Sparmaßnahmen sind verfassungswidrig!

Der griechische Rechnungshof hat am 31. Oktober entschieden, daß wesentliche, der auf Druck der Troika zustande gekommenen Kürzungsbeschlüsse gegen die griechische Verfassung verstoßen. Dies gilt für die geplanten Rentenkürzungen, Abschaffung von Weihnachts-, Oster- und Urlaubsgeld, Kürzung der Arbeitslosenunterstützung für Saisonarbeiter sowie die Anhebung des Rentenalters, einschließlich der Zusatzrente für Bedürftige.

Laut dem Spruch der 30 Richter verletzen solche Kürzungen die Artikel 2, 4, 22 und 25 der griechischen Verfassung. Sie verstoßen gegen den Schutz der Menschenwürde und gegen die Prinzipien der Gleichheit, Verhältnismäßigkeit und des Schutzes der Arbeit.

Die Regierung ist an Entscheidungen des Rechnungshofes nicht gebunden, aber damit steht der Rechtsweg für Klagen gegen diese Kürzungen offen. Die Entscheidung des Rechnungshofes ist die erste zu diesem Komplex, seit Griechenland den brutalen Bedingungen für das Rettungspaket zugestimmt hat, und wurde eine Woche vor der Parlamentsabstimmung über die neuesten Kürzungsmaßnahmen gefällt.

Das Urteil ist eine klare Unterstützung für führende Verfassungsrechtler wie Prof. George Kassimatis, der eng mit dem Komponisten und Widerstandskämpfer Mikis Theodorakis zusammenarbeitet. Und sie gibt den Gewerkschaften des öffentlichen und privaten Sektors (ADEDY und GSEE) Rückenwind, die am 6. und 7. November einen 48stündigen Generalstreik organisierten. In dem Streikaufruf hieß es: „Die Maßnahmen führen dazu, daß Arbeiter, Rentner, Arbeitslose, also praktisch die normale Bevölkerung unseres Landes verarmt. Man ,legalisiert’ die Austerität durch höhere Steuern, den Verkauf von öffentlichen Gütern und staatlichen Unternehmen. Diese Maßnahmen und diese Politik führen dazu, daß Arbeitslosigkeit und Rezession explodieren, ohne die Wirtschaft und das Land zu retten.“

eir