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Neue Solidarität
Nr. 10, 6. März 2013

Schäubles „Trennbanken-Gesetz“:
Weiter Vorfahrt für Spekulation

Der fälschlicherweise von einigen als Trennbankengesetz bezeichnete Entwurf der Bundesregierung („Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen“) entspricht in keiner Weise der Intention des wirklichen Trennbankengesetzes, wie es 1933 als Glass-Steagall-Gesetz von Franklin D. Roosevelt eingeführt wurde und wie es heute als Voraussetzung für einen Wiederaufbau der Realwirtschaft nötig ist.

Der „Banking Act” von 1933 sah nach den Spekulationsorgien der Wall Street eine strikte (!) institutionelle Trennung zwischen dem Einlagen- und Kreditgeschäft und dem Wertpapiergeschäft vor. Als ebenso wichtig aber wurde als Zweck des Gesetzes hervorgehoben, „die ungebührliche Umleitung von Geldern in spekulative Operationen [zu] verhindern“. Es hieß im Original: “An Act: To provide for the safer and more effective use of the assets of banks, to regulate interbank control, to prevent the undue diversion of funds into speculative operations, and for other purposes.”

Die Bundesregierung hält sich hingegen (auch nach eigenen Angaben) mit ihrem sog. Trennbankengesetzentwurf stark an die Vorschläge der Liikanen-Gruppe, die ihrerseits immer offen gesagt hat, daß sie eine wirkliche Trennung der Banken nicht anstrebt. Eine eventuelle „Trennung“ erfolgt bei Liikanen wie bei der Bundesregierung unter einem gemeinsamen Dach. Auch wird unterstellt, daß es keine Alternative zum derzeitigen „System“ gäbe, deshalb ist „systemrelevant“ nur, was zum System gehört, und da geben die Investmentbanken den Ton an.

Daran will die Bundesregierung nichts ändern, sie sagt sogar im Entwurf, daß das Investmentbanking von ihrer Gesetzesinitiative doppelt profitieren würde:

Das wiederholt sich an anderer Stelle des Entwurfs. So heißt es beispielsweise: „CRR-Kreditinstitute und Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen sowie Finanzkonglomerate, denen CRR-Kreditinstitute angehören, sollen die spekulativen Geschäfte weiter betreiben dürfen, wenn sie diese in ein wirtschaftlich und rechtlich eigenständiges Unternehmen (Finanzhandelsinstitut) überführt haben.“

CRR-Institute sind Institute, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit den EU-Vorschriften über Kapitalanforderungen für Finanzinstitute (CRR) unterliegen. CRR ist die Abkürzung von Credit Rating Regulation.

Ohnehin soll gelten: „Geboten sind die Abtrennung riskanter Geschäfte und damit die Abschirmung des Kundengeschäfts nur dann, wenn die riskanten Geschäfte einen bestimmten Umfang erreicht haben.“ Dieser Umfang wird mit 100 Milliarden Euro Bilanzsumme oder aber 20 Prozent des Gesamtumsatzes bestimmt. Die Deutsche Bank beispielsweise könnte diese leicht umgehen durch Gründung von verschiedenen Tochterbanken, die jeweils unterhalb dieser Schwelle blieben, aber kräftig weiter spekulieren würden. Der entscheidende Antrieb zur Systemkrise bliebe damit intakt, auch wenn die höheren Eigenkapitalanforderungen etwas höhere Kosten für die Banken mit sich brächten. Diese Kosten könnten aber als „Risikozuschlag“ an die an Spekulation interessierten Bankkunden weitergereicht werden.

Der gesamte Investment-Spekulationsbereich bliebe demnach im wesentlichen unangetastet. Man darf vermuten, daß die „leichtere Abwicklung dieser Geschäfte“, die der Finanzwelt im Entwurf angepriesen wird, den Großbanken den spekulativen Profit ermöglichen soll, aus dem sie sich dann selbst retten können, angeblich ohne den Steuerzahler zu belasten. Mit der „Systemrelevanz“ gewisser Banken kommt der Steuerzahler dann aber doch ins Spiel, so wie das Gesetz angelegt ist.

Vor allem aber läßt der Gesetzentwurf nirgendwo erkennen, daß seine Verfasser an so etwas wie die reale Wirtschaft und an produktive Kredite gedacht haben; auch am Euro und am Maastricht-System, die eine Ankurbelung der industriellen Produktion verhindern, wird keinesfalls gerüttelt. Wer die reale Wirtschaft fördern will, muß aber gerade darauf achten, daß es einen starken realwirtschaftlich orientierten Bankensektor gibt und daß parallel dazu nicht die Existenz eines spekulativen Systems, wie es heute die globalen Finanzen dominiert, geduldet werden kann.

Man muß außerdem im Auge behalten, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung in engem Zusammenhang steht mit den Plänen für eine europaweite Bankenunion, Bankenaufsicht und einen ebenso europaweiten Bankenabsicherungsfonds. Auf Europaebene, also aus Brüsseler oder EZB-Sicht, meinen aber zahlreiche „Experten“, daß es „zu viele“ Banken gäbe, vor allem in Deutschland mit etwa 3000 einzelnen Instituten. Als „systemrelevant“ dürften dabei nur die allerwenigsten Banken gelten - vielleicht sogar nur die zwölf, die, wie es heißt, von möglichen Trennungsplänen des Entwurfs betroffen sein könnten.

Darunter fielen dann aber wegen der größenbezogenen Einstufungskriterien des Gesetzes z.B. auch die Zentralinstitute des Genossenschaftssektors, der als ein Hauptversorger für den Mittelstand ein völlig anderes Geschäftsmodell hat! So würde ein seit langem unbequemer Konkurrent der Privatbanken praktischerweise in einem Aufwasch gleich mit aus dem Verkehr gezogen, während diese sich mit den zahnlosen Auflagen gut arrangieren könnten.

Es muß klar sein: Das mindeste, was man wohl mit Fug und Recht verlangen kann, sind keine Erleichterungen des Investmentbanking, sondern dessen Erschwerung! Unter dem unmittelbaren Eindruck des finanziellen Einbruchs von 2007-2008 war allgemein die Überzeugung verbreitet, daß man auf keinen Fall so weiter machen konnte und durfte wie bis dahin. Die beiden bahnbrechenden offiziellen amerikanischen Berichte der Angelides- und der Levin-Kommission spiegeln das auch deutlich wider.

Solche Kommissionen sind bisher in Deutschland und Europa nicht zustande gekommen, weil, wie von informierten Kreisen angedeutet wurde, daran „kein Interesse“ bestand. Wären nicht wiederholt führende Finanzinstitute wie die Deutsche Bank in Medienberichten über staatsanwaltliche Untersuchungen zu bestimmten Finanzpraktiken erwähnt, kämen in der politischen Debatte dieses Landes grundsätzliche Fehlentwicklungen des „Systems“ unter aktiver Beteiligung gerade der „systemrelevanten“ Banken wohl gar nicht vor.

Es sind eben nicht nur Stellschrauben am System zu verändern, es ist dieses marode Finanzsystem selbst, daß infrage gestellt werden muß. Davon aber ist der deutsche Gesetzentwurf meilenweit entfernt. Es gibt hingegen genügend qualifizierte Hinweise darauf, daß trotz allen momentanen Protestgeschreis die Banken mit einem Gesetz wie diesem gut leben können. Und daß die EU-Kommission jetzt Straffreiheit erwägt für europäische Großbanken, die in den LIBOR-Manipulationsskandal verwickelt waren, falls diese dann versprechen, sich freundlicherweise an ein paar (selbstverständliche) Auflagen zu halten, entlarvt die völlige Unernsthaftigkeit der bisherigen Vorschläge. Diese Vernebelungstaktik ist umso gefährlicher, da sie mit der hyperinflationären Geldvermehrung durch immer weitere Bankenrettungen der EZB, Fed etc. einhergeht, was nur in einem großen Knall enden kann.

Deshalb: Unterstützen Sie jetzt die Kampagne der BüSo für die wirkliche Glass-Steagall-Bankentrennung und ein Kreditsystem, damit die Realwirtschaft wieder aufgebaut werden kann und unsere Nationen eine Zukunft haben!

Rainer Apel