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Neue Solidarität
Nr. 18, 1. Mai 2013

„Bail-In“ der Banken: Die Schweiz war Zypern weit voraus!

Als die allgemeine Aufmerksamkeit auf Zypern lag, wußte kaum jemand, daß ein „Zypern-Schema“ zur Teilenteignung von Bankkunden an einem der reichsten Finanzplätze der Welt, der Schweiz, bereits existiert. Schon seit November 2012 gilt dort ein neues Bankengesetz mit der Regelung eines solchen „Bail-In“ bei Bankinsolvenzen. Tatsächlich herrscht in der Schweiz die größte Konzentration von Bank-Verbindlichkeiten auf der Welt: Die Vermögenswerte der vier größten Banken machen mehr als 500% des BIP aus. Eine einzige Bank, die UBS, entspricht 376% des BIP, und die zweitgrößte, Credit Suisse, 218%. Die Bilanzen der zehn größten Banken liegen bei fast 800% des BIP.

Manche werden sich daran erinnern, daß die Schweizer Nationalbank 2008 die UBS mit 60 Mrd. € retten mußte, einem Fünftel des gesamten Schweizer Handelsvolumens, während Credit Suisse (CS) von der Londoner City über Katar gerettet wurde. Aber die extreme Anfälligkeit beider Banken ist geblieben, und sie bilden als einzelne Geldinstitute das vielleicht größte Systemrisiko weltweit. Ein Teil der Schweizer Politik und Öffentlichkeit ist sich dessen bewußt, und deshalb läuft seit mehreren Jahren eine Debatte über Bankentrennung. Plötzlich allerdings ebbte diese Debatte ab, und statt dessen beschloß die Schweiz eine neue Variante der Bankenrettungspolitik.

Diese Variante ist der „Bail-In“: Das Bankensystem soll nicht mehr von außen mit Steuergeld gerettet werden (Bail-Out), sondern von innen. Einzelne Institute können geschlossen werden, aber deren Aktionäre und Einleger sollen die Schulden dieser Institute gegenüber dem System bezahlen. Zwei Vertreter der CS, Paul Calello und Wilson Erwin, stellten die neue Methode im Januar 2010 im Londoner Economist der Öffentlichkeit vor. Auf britische Initiative hin beauftragte die G-20 das Forum für Finanzstabilität (damaliger Vorsitzender: Mario Draghi), einen Vorschlag für gesetzliche Regelungen von Bail-Ins in der ganzen transatlantischen Region auszuarbeiten. Er wurde im Juni 2012 offiziell von der EU vorgestellt, und die Schweizer Finanzaufsicht FINMA führte die Regelung am 1.11. 2012 ein.

Das Schweizer Gesetz folgt den Vorgaben des FSB, wonach im Falle einer größeren Bankinsolvenz die Priorität darauf liegen soll, das System zu retten - und nicht die Gläubiger. In einer Schrift der FINMA vom 22.10. 2012 heißt es, die neue Bank-Insolvenz-Verordnung der FINMA (BIV-FINMA) erfülle mit geringen Ausnahmen die vom FSB im Oktober 2011 vorgelegten Anforderungen und entspreche gleichzeitig der im Juni 2012 von der EU vorgeschlagenen Direktive.

Das Schweizer Fernsehen SRF kommentierte am 28.3. während der Zypernkrise, daß in der Schweiz im Falle einer Bankenabwicklung eine ähnliche Prozedur wie in Zypern möglich wäre. Und ein ähnliches Gesetz werde für die EU vorbereitet.

Offiziell wird betont, daß mit dem Gesetz sichergestellt werde, daß Konten bis 100.000 Franken nicht angetastet werden, aber das Entscheidende ist, daß Bankeninsolvenzen früher seltene Einzelfälle waren, aber nun die Regierungen mit derartigen Gesetzen den Diebstahl an ihren Bürgern vorbereiten, um das „System“ zu retten.

eir