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Neue Solidarität
Nr. 22, 29. Mai 2013

Österreichische Regierung:
Bewaffnung der syrischen Opposition ist völkerrechtswidrig

Die österreichische Regierung hat den Mitgliedsstaaten der EU ein offizielles Positionspapier zugestellt, das sich gegen den britisch-französischen Vorschlag einer Aufhebung des Waffenembargos bezüglich Syriens ausspricht. Dieses am 13. Mai erstellte Papier ist als Diskussionsgrundlage für das Außenministertreffen am 27. Mai gedacht, bei dem über die Zukunft des Waffenembargos, das am 1. Juni ausläuft, neu entschieden werden soll.

Das österreichische Dokument, von dem Reuters eine Kopie erhielt, ist eine stichhaltige Zusammenfassung der Gründe, aus denen die Aufhebung des EU-Embargos politisch und rechtlich nicht akzeptabel wäre.

Die angeführten politischen Gründe sind eindeutig:

Die rechtlichen Argumente sind ebenfalls stichhaltig, denn die Versorgung der Opposition mit Waffen „wäre ein Bruch des Völkerrechts und des EU-Rechts“.

Die Tatsache, daß die offiziell anerkannte Opposition die Kämpfer nicht unter Kontrolle hat, hat auch der vom Westen ausgesuchte Chef der militärischen Rebellion gegen die Regierung Assad, General Salim Idriss, offen zugegeben. Idriss, der in der Türkei sitzt, räumte in einem am 7. Mai veröffentlichten Interview mit David Enders von den McClatchy News ein, er habe kaum Kontakt zu kämpfenden Rebelleneinheiten in Syrien und er habe über mehrere der größten Fraktionen keine unmittelbare Befehlsgewalt.

Die klare Haltung der österreichischen Regierung kommt den Plänen von Franzosen und Briten in die Quere, die die EU bewegen möchten, die syrische Opposition mit schweren Waffen zu versorgen, obwohl diese sehr uneinheitlich ist und auch viele ausländische Elemente enthält. In der österreichischen Presse wurde berichtet, Großbritannien habe die Österreicher gebeten, das Positionspapier nicht weiter bekannt zu machen, was die österreichische Regierung aber trotzdem tat.

Die österreichische Position macht klar, was auch russische Offizielle wiederholt erklärt haben: daß derartige Waffenlieferungen eine offensichtliche Verletzung des Völkerrechts bedeuteten. Allerdings hatte die EU schon in vielen anderen Fällen keine Skrupel, das Völkerrecht zu brechen - so im Irak und in Libyen, ganz zu schweigen von der Rechtspraxis in der EU selbst, etwa bei der Bankenrettung.

eir