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Die deutsche Regierung geht weitgehend mit der Politik der EU-Kommission und der Eurozone konform, sie bremst jedoch bei einigen zweitrangigen Aspekten (wie dem Vorhaben der Kommission, in dem geplanten neuen System der Bankenabwicklung die Entscheidungsgewalt zu übernehmen), was teilweise darauf zurückzuführen ist, daß vor dem Bundesverfassungsgericht Klagen gegen den Rettungsmechanismus ESM und die Anleihenkäufe der EZB laufen. Das Urteil, mit dem man nach der Bundestagswahl im Herbst rechnet, wird vielleicht die EU-Euro-Politik nicht grundsätzlich in Frage stellen, aber genug Beschränkungen für deren Umsetzung in Deutschland vorschreiben, daß zukünftige Bail-out- und Bail-in-Bankenrettungen sabotiert oder verzögert werden.
Der Münchener Professor Hans Werner Sinn, ein Berater der Kläger in dem Verfahren, sagte am 10. Juli, er sehe sehr gute Chancen, daß das Gericht die Anleihenkauf-Programme der EZB für illegal erklären werde, was hieße, daß die deutsche Regierung diese Politik nicht mehr mittragen kann. Ohne Deutschlands Rückendeckung könne die EZB aber nicht so weitermachen, meinte Sinn, und die Märkte täten gut daran, das zu berücksichtigen.
Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit von Berlins Europapolitik stellt auch ein vielbeachteter Kommentar in der konservativ-liberalen Tageszeitung Die Welt vom 12. Juli, in dem das gesamte Konstrukt der Eurorettung durch Bail-out und Bail-in in Frage gestellt wird. In der heutigen Eurozone rechne man damit, daß die Deutschen masochistisch für die anderen zahlen. Aber: „Spielt die Kanzlerin wiederum umstandslos den Zahlmeister (was sie de facto tut), verstößt sie gegen den Verfassungsauftrag...“ Das Grundproblem des Euro sei: „Seine Einführung gründete in erster Linie auf Wunschdenken, nicht auf ökonomischer und politischer Vernunft.“ Es könne „Führungsstärke“ darin liegen, „Europa anders zu denken, auch so: Europa ohne den Euro zu denken.“
Die schwersten Geschütze fuhr jedoch der Vorsitzende des bayerischen Sparkassenverbands (GVB), Stephan Götzl, gegen die EU-Kommission auf, als er die Bankenabwicklungspläne, die Kommissar Michel Barnier am 10. Juli vorgestellt hatte, scharf angriff. Vor einer regionalen Wirtschaftskonferenz in München sagte Götzl am 11. Juli, er sei gegen den Vorschlag der Kommission, sich selbst mehr Befugnisse zu geben, das sei wie ein „Ermächtigungsgesetz“ und Deutschland habe mit Ermächtigungsgesetzen schlechte Erfahrungen gemacht.
Mehrere der Kläger vor dem Verfassungsgericht haben ebenfalls den diktatorischen Vorstoß der supranationalen EU-Institutionen mit dem Gesetz verglichen, mit dem die Nazis sich 1933 diktatorische Vollmachten über das Parlament hinweg verschafften.
Götzls Äußerung, die die weitverbreitete Opposition gegen die EU-Politik unter den Deutschen widerspiegelt, wurde am nächsten Tag in der Financial Times herausragend behandelt, was das Interesse der City an dem kommenden Gerichtsurteil belegt.
eir