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Eine der weltweit ältesten Menschenrechtsorganisationen, die International Federation for Human Rights (FIDH), der 164 Organisationen in mehr als hundert Nationen angehören, hat am 11. Juli bei der Staatsanwaltschaft beim Pariser Tribunal de Grande Instance Beschwerde eingelegt, um eine offizielle Untersuchung des unbegrenzten Sammelns privater Daten durch die amerikanische NSA in Gang zu setzen. Die „Beschwerde gegen Unbekannt“, die sich auf Enthüllungen von Edward Snowden über das Abhörprogramm PRISM der National Security Agency gründet, soll klären lassen, ob dabei französische Gesetze zum Schutz der Privatsphäre verletzt wurden.
In Verfolgung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben, die den Kampf gegen die Beeinträchtigung persönlicher Freiheitsrechte mittels automatisierter Datenverarbeitung beinhalte, und auf Grund daraus resultierender Schädigungen des Einzelnen, habe man gemäß der Artikel 323-1, 226-18, 226-1 und 226-2 des französischen Strafgesetzbuches die Beschwerde formuliert. Die angeführten Artikel betreffen den betrügerischen Zugang zu automatisierten Datenverarbeitungssystemen, das Ausspähen persönlicher Daten mit betrügerischen Mitteln, die willentliche Verletzung der Privatsphäre und den Gebrauch und die Speicherung von Mitschnitten und Dokumenten, die so erlangt wurden.
„Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen ... repräsentiert dieses eklatante Eindringen in das Leben des Einzelnen eine ernsthafte Bedrohung der persönlichen Freiheit und wird, wenn nicht gestoppt, zum Ende des Rechtsstaats führen“, heißt es in einem Kommuniqué der FIDH. Man schließe auch nicht aus, eine ähnliche Klage gegen den französischen Auslandsgeheimdienst DGSE einzureichen, dem gleiche Ausspähoperationen vorgeworfen werden.
Scharfe Kritik an den Überwachungsmethoden der NSA und des britischen GCHQ übt auch Constanze Stelzenmüller, die für den Deutschen Marshall Fund tätig ist, am 17. Juli in einem Kommentar für die englische Ausgabe der Financial Times. Die Deutschen hätten besonderen Grund, den Geheimstaat zu hassen, nachdem sie das „frühmorgendliche Pochen der Gestapo“ und die Aktivitäten des ostdeutschen Stasi miterlebt hatten. „Deshalb mögen wir keine Überwachungskameras. Deshalb hat auch unser Verfassungsgericht ein Grundrecht auf Datenschutz festgeschrieben und es für illegal erklärt, in Deutschland eine EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.“
Über des GCHQ schreibt Stelzenmüller: „Es ist nicht immer leicht, zu verstehen, wo unsere britischen Freunde die Linie zwischen Freiheit und Sicherheit ziehen.“ In Bezug auf den „permanenten Krieg gegen den Terrorismus“ warnt die Autorin ihre Leser am Ende des Artikels schließlich: „Dieser Ausdruck - permanente Kriegsführung - erinnert die Deutschen daran, daß der einflußreichste Theoretiker des unbegrenzten Krieges - und einer ungehinderten Exekutive - Carl Schmitt war, Hitlers Kronjurist. Es wird Zeit für uns, den Vormarsch der Exekutive zu stoppen.“
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