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Die schweizerische Bürgergruppe Impulswelle.ch hat als Ergebnis ihres Zürcher Symposiums „Die Schweiz im Strudel der Globalisierung“ (28. Juni 2014, wir berichteten) eine Resolution veröffentlicht, die nun in der Schweiz an Abgeordnete, Medien und interessierte Bürger verbreitet wird.
In der Resolution heißt es:
„Angesichts der großen Gefahren, die vom gegenwärtigen weltweiten Bankensystem ausgehen, schlagen wir den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz einfache, grundlegende Änderungen am Kapitalisierungssystem vor.“
Diese vorgeschlagene Neuregelung beinhaltet:
1. Die Einführung eines griffigen Trennbankensystems nach dem Vorbild des Glass-Steagall-Act in den USA im Jahre 1933.
2. Eine erhebliche Erhöhung des Eigenkapitals der Banken.
3. Eine Steuer auf elektronische Geldüberweisungen von 0,1-0,2 %.
4. Einen unabhängigen Zertifizierungsprozeß für Finanzprodukte.
5. Die Drosselung der Außerbilanzgeschäfte der Großbanken.
Als Begründung für diese Forderungen führen die Autoren an:
„* Eine kleine Minderheit international operierender Finanzoligarchen versucht ihre Interessen auf globaler und nationaler Ebene durchzusetzen und schadet damit den Finanzmärkten und den Volkswirtschaften. Ein großer Teil aller Finanzderivate wird heute als Wetten auf den Bankrott von Unternehmen und Ländern benutzt, während ihr ursprünglicher Zweck die Absicherung der Termingeschäfte war.
Solche Wetten sind ein großes Systemrisiko für die gesamte Gesellschaft. Sie verhindern nicht nur Sicherheit und Transparenz im nationalen und im weltweiten Bankengeschäft, sie sind auch eine große Gefahr für die Weiterentwicklung der globalen Wirtschaft und ein friedliches Zusammenleben der Völker.
Die Schweiz als einer der wichtigen Akteure im weltweiten Bankengeschäft könnte durch die Neuregelungen ein Vorbild sein.
Die Banken müssen wieder ihre ursprüngliche Funktion wahrnehmen: die Sicherstellung rentabler Investitionen der Realwirtschaft durch Kredite.“
Die Resolution enthält außerdem einen Abschnitt, in dem insbesondere die erste Forderung nach Einführung eines „griffigen Trennbankensystems“ nach dem Vorbild des amerikanischen Glass-Steagall-Gesetzes von 1933 erläutert wird:
„Die reale Wirtschaft eines Landes produziert Güter und erbringt Dienstleistungen zum Wohle der Bürger. Für die Finanzierung der notwendigen Infrastruktur und Projekte sind solide Geschäftsbanken notwendig, die den Unternehmen (KMUs) Kredite geben zu günstigen Bedingungen. Sie stellen den Zahlungsverkehr sicher, unsere Sparkonten und das Hypothekengeschäft. Das heutige Bankensystem besteht aus Universalbanken, die parallel zum Geschäft mit der Realwirtschaft unter demselben Dach auch das sogenannte „Investmentbanking“ betreiben. Das ist Handel mit Aktien, Optionen und hochriskanten Finanzderivaten - also Spekulation. Dieses Geschäft hat seit 1999 bei unseren international tätigen Großbanken astronomische Dimensionen erhalten - derzeit mehr als das Fünffache unseres Brutto-Sozialprodukts - ein gewaltiges Klumpenrisiko!“
Das Risiko eines Bankrotts der großen Universalbanken sei drastisch gestiegen, denn die immer komplexeren und untransparenten Finanzderivate seien bloße Wetten, „oft auf den Bankrott von Staaten und Firmen! Platzen diese Finanzblasen, reißen sie nicht nur die betroffenen Banken in den Ruin, sondern auch die Realwirtschaft.“
In der Erläuterung wird auch auf die Pläne zur Enteignung der Bankkunden im Fall einer größeren Bankenpleite hingewiesen:
„Nach der seit November 2012 geltenden FINMA-Verordnung haftet nun jeder Einleger mit seinem Sparkapital (die Untergrenze von 100.000 Franken ist durch nichts gesichert) nebst den Aktionären, während die Derivatgläubiger bevorzugt behandelt werden. Dieses Vorgehen bei der ,Abwicklung’ einer Bank heißt Bail-in, im Unterschied zum Bail-out, d.h. Bankenrettung durch den Steuerzahler.“
Die Verfasser schließen: „Deshalb brauchen wir ein neues System, in dem die Geschäftsbanken von Investmentbanken finanziell und personell völlig getrennt sind. Platzen nun die wertlosen Derivatblasen, können sie abgeschrieben werden und die betroffene Investmentbank kann in einem ordentlichen Konkursverfahren pleitegehen, ohne eine volkswirtschaftlich wichtige Geschäftsbank mit in den Abgrund zu reißen. So wird es keine ,Too-big-to-fail’-Universalbanken mehr geben und die Verursacher der Krise sind allein verantwortlich für ihre Spekulationen - weder die Sparer und Rentner, noch die Steuerzahler haften dann für dieses Risiko.“
Das historische Vorbild hierfür sei der Glass-Steagall Act in den USA. „Dank diesem Gesetz, das Präsident Franklin D. Roosevelt zur Bewältigung der Finanzkrise von 1929 eingeführt hatte, waren die Geschäftsbanken vor einer Aushöhlung durch das Investmentgeschäft bis 1999 geschützt.“ (Hervorhebungen im Original)
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