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Neue Solidarität
Nr. 11, 11. März 2015

Argentinischer Richter verwirft Klage gegen Präsidentin Fernández de Kirchner

Nach dem verdächtigen Tod des argentinischen Staatsanwalts Alberto Nisman am 18. Januar begann eine von außen geförderte bösartige, aber völlig haltlose Kampagne gegen Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner und ihre Regierung. Nisman hatte ihnen in einer 300seitigen Anklageschrift vorgeworfen, eine iranische Beteiligung am Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahre 1994 zu verschleiern, um im Gegenzug lukrative Energie- und andere Geschäfte mit dem Iran zu erhalten. Präsidentin Fernández und ihr Außenminister Hector Timerman hätten auch versucht, den dringenden Haftbefehl von Interpol gegen acht verdächtigte Iraner aufheben zu lassen, und mit Teheran eine Vereinbarung geschlossen, diese Verdächtigen nicht vor Gericht zu stellen.

Diese Kampagne erlitt nun einen herben Rückschlag, als Bundesrichter Daniel Rafecas am 26. Februar entschied, daß die Begründungen rechtlich auf keinen Fall einen Strafprozeß gegen die Präsidentin rechtfertigen. „Es gibt nicht den Hauch eines Beweises, nicht einmal indirekt, der das amtierende Staatsoberhaupt belastet“, sagte Rafecas.

In seiner niederschmetternden und ausführlichen 63seitigen Begründung erklärt er, nach einer sehr gründlichen Prüfung des Dossiers des verstorbenen Staatsanwalts sei er zu dem Schluß gelangt, daß nichts in der Beschwerde eine „angebliche ,Vertuschung’ und/oder ,Behinderung der Ermittlungen’ über den AMIA-Anschlag, um den verdächtigten Iranern Straffreiheit zu verschaffen“, auch nur annähernd beweise. Der Richter, der in Argentinien wegen seiner fundierten Holocaust-Studien hochangesehen ist, betont nachdrücklich, daß die Beweislage dem von Nisman behaupteten „angeblichen ,kriminellen Plan’ kategorisch widerspricht“.

Er sagte Reuters am 27. Februar, aus den Beweisen gehe hervor, daß die argentinische Regierung „alle rechtlichen Mittel ausschöpfte“, um zu erreichen, daß der AMIA-Fall gerichtlich geklärt wird, und daß Argentinien darauf beharrte, die internationalen Haftbefehle gegen die verdächtigten Iraner nicht aufzuheben.

Präsidentin Fernández hatte am 22. Januar erklärt, beim Lesen der Klageschrift habe man deutlich den Eindruck, daß Nisman falsche Informationen zugespielt wurden und er wahrscheinlich bewußt getäuscht wurde. Der Großteil der „Beweise“ kam von zwei Personen, die sich als Mitarbeiter des staatlichen Geheimdienstes SIDE ausgaben, und offenbar wußte Nisman nicht, daß sie das nur vortäuschten. Fernández sagte, ihre Feinde, die es auf einen Regimewechsel in Buenos Aires abgesehen hätten, „benutzten ihn lebend, und dann mußte er sterben. Wie traurig und wie schrecklich.“

Die gleichen Kräfte fordern nun, daß Nismans Nachfolger, Staatsanwalt Gerardo Polcitta, gegen Rafecas’ Entscheidung Berufung einlegt, was dieser auch am 4. März getan hat.

eir